Der ADFC ist der Interessenverband der Alltags- und Freizeitradler*innen. Er setzt sich ebenso für die Belange der Fußgänger*innen sowie für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs ein. Ziel des ADFC ist die Kombination dieser umweltverträglichen Verkehrsmittel zum Umweltverbund, um effektive Alternativen zum Auto zu schaffen. Der ADFC-Bundesverband wurde 1979 in Bremen gegründet und vertritt inzwischen über 230.000 Mitglieder, die in Landes- und Kreisverbänden sowie in zahlreichen Ortsgruppen organisiert sind. Deshalb kann der ADFC auf allen Ebenen der politischen Willensbildung effektiv mitwirken.
Hilden ist aufgrund seiner Struktur eine ideale Radfahrerstadt: Das Stadtgebiet ist kompakt, so dass die Entfernung vom Stadtrand bis zum Zentrum nirgendwo mehr als 3 km beträgt. Dazu ist die Fläche „topfeben“. Radfahren ist nicht nur gesünder und preiswerter, auf innerstädtischen Strecken bis zu 5 km ist man von Tür zu Tür sogar meist schneller als mit dem Auto.
Die ADFC-Ortsgruppe Hilden wurde am 31.1.1991 gegründet und ist seitdem zu einem kompetenten und gefragten Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Polizei geworden.
Zahlreiche Fahrrad-Infrastrukturmaßnahmen konnten in der Itterstadt umgesetzt werden:
Alle interessierten Menschen sind herzlich eingeladen, an unseren Angeboten teilzuhaben oder - noch besser - daran mitzuwirken, denn der ADFC ist ein Mitmach-Verein. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass sich die Aktiven auf die wichtigen Aktionen "Vor Ort" konzentrieren können.
Selbstverständlich ist der ADFC parteipolitisch unabhängig und als gemeinnützig anerkannt. Der Umfang unseres persönlichen Engagements bestimmt letztlich das Entwicklungstempo Hildens auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt wesentlich mit.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Der Vorstand vertritt den ADFC Hilden nach außen und ist mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vertreten. Um die einzelnen Vorstände, Themenschwerpunkte und Kontaktdaten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Bild.
Allgemeine Anfragen bitte an:
info@adfc-hilden.de
Anfragen an o.a. Personen bitte das Mitglied anklicken
Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Hilden und den Kolleg*innen vom ADFC im Neanderland.
Unter neanderland.adfc.de/newsletter können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.
ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 214.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad zur Verkehrspolitik, Recht und im Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden und macht unsere Städte attraktiver. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Der ADFC hat über 200.000 Mitglieder bundesweit und im Landesverband NRW über 50.000 Mitglieder
Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.
Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.
Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.
Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.
Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.
Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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