Polizei und Kreisverkehrswacht laden zum Pedelec-Training ein - Wülfrath -

Die Experten der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Mettmann laden gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht am Freitagnachmittag, 26. April 2024, zu einem Pedelec-Training nach Wülfrath ein.

Sicher auf dem Pedelac
Symbolbild: Die Polizei und die Kreisverkehrswacht laden zum Pedelec-Training nach Wülfrath ein. © POL-ME

Die Experten der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Mettmann laden gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht am Freitagnachmittag, 26. April 2024, zu einem Pedelec-Training nach Wülfrath ein.

Das Training findet ab 17 Uhr vor dem "Paul-Ludowigs-Haus" an der Straße Am Sportplatz in Wülfrath-Rohdenhaus statt und wird von Polizeihauptkommissarin Saskia Pletsch von der Verkehrsunfallprävention und Polizeihauptkommissar Jens Jaraczewski-Kuhlen, als Verantwortlicher der Kreisverkehrswacht, geleitet.

Während des circa drei- bis vierstündigen Kurses erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur praktische Tipps zur richtigen Einstellung des Rades, sondern es werden auch Verhaltensweisen in Gefahrensituationen auf einem Übungsparcours geschult. Zudem vermitteln die Expertin und der Experte auch theoretisches Wissen zu Unfallursachen und weiteren Sicherheitsaspekten, wie "Sicherheit durch Sichtbarkeit" oder das Tragen eines Fahrradhelms.

Ziel des Trainings ist es, das richtige Handling mit den elektrisch unterstützten Fahrrädern zu erlernen. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterschätzen die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten der Räder - insbesondere, wenn es sich um Menschen handelt, die schon lange nicht mehr Rad gefahren sind oder im Allgemeinen in ihrer Mobilität und Flexibilität eingeschränkt sind.

Die Polizei und die Kreisverkehrswacht laden deshalb Interessierte zu dem Training ein. Da keine Leihfahrräder zur Verfügung stehen, ist die Teilnahme nur mit einem eigenen Pedelec möglich. Während des Trainings ist ein Helm zu tragen. Toiletten stehen zur Verfügung. Innerhalb des Trainings werden kleine Pausen gemacht.

Da die Teilnehmerzahl auf rund 15 Personen begrenzt ist, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Interessierte können sich per E-Mail unter pedelec@verkehrswacht-mettmann.de oder telefonisch unter 0162 /7696730 anmelden.

Der nächst folgende Termin in Wülfrath findet am Freitag, 7. Juni 2024, ab 17 Uhr statt. Eine Auflistung aller Termine finden Sie unter www.verkehrswacht-mettmann.de.


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/polizei-und-kreisverkehrswacht-laden-zum-pedelec-training-ein-wuelfrath

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    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

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    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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