Nichts rührt sich, deshalb rufen wir zur erneuten Demonstration auf

Neue Fahrrad-Demo auf der L 239 am Freitag, den 29.09.2023, 17 Uhr, ab dem Esprit-Kreisverkehr. Der ADFC fordert, dass der Ausbau der Landesstraße L 239 zwischen Mettmann und Ratingen nur mit einem gleichzeitig errichteten Radweg erfolgt.

ADFC-Demo © ADFC im neanderland

Ein Radweg für die Verbindungsstraße zwischen Mettmann und Ratingen ist trotz vielfacher Forderungen aus den betroffenen Kommunen und dem Kreis Mettmann auch im laufenden Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Daher gab es vor einem Jahr eine erste große Fahrrad-Demonstration auf der L 239.

Die Notwendigkeit eines Radweg beim Ausbau der L 239 hat der ADFC im letzten Jahr auch in einer ausführlichen Einwendung zum Planfeststellungverfahren begründet.

Seitdem hat sich wenig getan. Politische Bekunden für den Bau eines Radwegs verweisen auf ein mögliches separates Planverfahren, das nach Erfahrungen an anderer Stellen jedoch eine Realisierung erst in den 2030er Jahren zur Folge hätte.

Deshalb ruft der ADFC im neanderland mit den Ortsgruppen Mettmann und Ratingen zu einer erneuten Fahrrad-Demonstration auf, um die aktuelle, völlig unzeitgemäße Planung für die L 239 ohne Radweg zu korrigieren! Für weitere Infos siehe die Pressemitteilung.

Treffpunkt ist am 29.09. um 17 Uhr am Kreisverkehr bei Esprit an der Mettmanner Straße. Von dort werden wir auf der L 239 bis kurz vor Metzkausen und zurück radeln.

Die Veranstaltung wurde bei der Polizei angemeldet. Diese wird für die Sicherheit auf der L 239 sorgen.

Zum Abschluss um ca. 18:30 Uhr gibt es kurze Ansprachen und Gespräche auf dem Parkplatz beim Bauerngarten Bennighoven.

Wir freuen uns, wenn du dabei bist! Wenn du dich im Vorfeld anmeldest, erleichtert uns das die Organisation.

Aus Städten des Kreises werden wieder "Zubringertouren" geplant, die ihr im Tourenportal findet.


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/nichts-ruehrt-sich-deshalb-eine-rufen-wir-zur-erneuten-demonstration-auf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann

     Willkommen beim ADFC im neanderland

    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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