2. Mobilitätskonferenz

Das Mobilitätskonzept der Stadt Hilden kommt voran.

Am 8.12.2022 fand in der Stadthalle Hilden die 2. Stadtkonferenz zum Mobilitätskonzept statt.

Leitbild 2030
Istzustand 2021 und Sollzustand 2030 Hilden © K.de Leuw

Die eingeladenen Hildener Bürger*innen waren gefragt sich zu möglichen Strategien und Zielvorstellungenzu äußern.

Vorausgegangen war die Erstellung einer Studie des Büros StadtVerkehr im Jahr 2021 zum Ist-Zustand der Mobilität in Hilden mit einer 1. Stadtkonferenz im Frühjahr, an der ca. 100 Bürger*innen teilgenommen haben. Im Rahmen der Aufnahme des Ist-Zustandes fanden u.a.  Stadtrundgänge in allen Stadtteilen statt und wurden Haushaltsbefragungen durchgeführt.

Die Beteiligung der Bürger*innen an der 2. Stadtkonferenz fiel mit ca. 50 Teilnehmern leider deutlich geringer aus, obwohl es um richtungsweisende Ziele für die Mobilität in Hilden ging.

Lennart Bruhn vom Büro StadtVerkehr präsentierte zunächst die Vorgehensweise der Stadtplaner bei der Definition der vorgestellten drei Szenarien. Anschließend waren die Bürger aufgerufen sich für eines der drei Ziele zu entscheiden und auch zu Kernaussagen der Strategien abzustimmen.

Kernelement der Zieldefinition ist der sogenannte Modal-Split, d.h. welcher relative Anteil soll der jeweilige Verkehrsträger, z.B. Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV* in Zukunft in Hilden haben.

 

Ist-Zustand in Hilden 2021

 

MIV*

 51%  

  hoch

Radverkehr  

 18%

 unterdurchschnittlich

ÖPNV

   9%

 durchschnittlich

Fussverkehr

 22%

 überdurchschnittlich

* Motorisierter Individual-Verkehr

Verlagerung von MIV zum Umweltverbund

Es ist mittlerweile Konsens, dass nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus städtebaulichen Aspekten der mit 51% hohe MIV-Anteil zu Gunsten des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV) verlagert werden muss. Entscheidend ist, wie hoch die Ziele für eine solche Verlagerung gesetzt werden sollen. Diese sind entscheidend für die später zu wählenden städtebaulichen Maßnahmen.

Die vorgeschlagenen drei Szenarien gingen von einer geringen 3% über eine 6% bis zu einer stärkeren 11% Verlagerung des MIV in Szenario 3 aus. Einigen Bürger*innen gingen die Ambitionen nicht weit genug und sie wünschten sich ein noch höheres Ziel.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits im November abgestimmt und sich eher für Szenario 2 entschieden, bei der Verlagerung des MIV-Anteils sogar nur knapp (siehe Bild). Die anwesenden Bürger*innen tendierten klar zu Szenario 3. Nach diesem Stimmungsbild kann die Planung nun in die abschließende 3. Runde gehen, bei der es um die Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen geht, mit denen die Ziele, sei es Szenario 2 oder 3, erreicht werden können.

Die Vorschläge werden dann in der 3. Stadtkonferenz im 2. Quartal 2023 den Bürger*innen vorgestellt.

Termine 2023:

09.02.2023, 19 Uhr Radlertreff Haus Tillmann, Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung bitte im Tourenportal, damit wir einen entsprechend großen Tisch bestellen können.


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/2-mobilitaetskonferenz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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