Rheinische Post kurz und knapp

Unser Leserbrief wurde von der Rheinischen Post leider nur verkürzt in einem redaktionellen Beitrag „versteckt“. Wichtige Informationen fielen dabei unter den Tisch. Hier ist der Leserbrief im Original.

Hagelkreuzstraße muss frei bleiben
LESERBRIEF ADFC Hilden © ADFC Hilden

LESERBRIEF

Hagelkreuzstraße muss für den Autodurchgangsverkehr tabu bleiben 


Hilden ist aufgrund der kurzen Wege und der ebenen Topografie seit jeher eine Fahrradstadt. Seit Jahren steigt aber die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, für die das nicht mitwachsende Straßennetz mittlerweile überläuft. Auch der zunehmende Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmergruppe muss überwiegend die Straßenfahrbahnen nutzen, da Platz für eigene Sonderwege nicht vorhanden ist. Als kleiner Nachteilsausgleich wurden Fahrradstraßen eingerichtet. Hier haben Radelnde absoluten Vorrang, Autofahrende genießen Gastrecht, sofern sie dort fahren dürfen. Bei der 1995 eingerichteten Hagelkreuzstraße gilt diese Berechtigung nur für Anlieger. Diese Straße ist Teil der Veloroute Solingen- Düsseldorf-Benrath sowie eine wichtige Verbindung für den Schüler- und sonstigen Radverkehr in die Innenstadt.
 
Wegen der Baustelle auf der Richrather Straße nutzen seit Juli Autofahrende in verstärktem Maße die Hagelkreuzstraße widerrechtlich als Ausweichstrecke. Sie behindern dabei nicht nur den gegenläufigen Radverkehr, sondern gefährden und bedrängen ebenso die in gleicher Richtung Radelnden. Mindestens ein Unfall mit einer verletzten Radfahrerin ist bisher dokumentiert. Eine mittägliche Polizeikontrolle der Falschfahrer im August führte innerhalb kürzester Zeit zu einem Rückstau bis auf die Richrather Straße. Eine Verkehrszählung des Mettmanner Straßenverkehrsamtes in der vorletzten Woche ergab eine tägliche Durchfahrt von über 1.900 Kraftfahrzeugen. 
 
Welche Lösungswege gibt es? Die von einem FDP-Ratsmitglied angesprochene temporäre Aufhebung der Hagelkreuzstraße als Fahrradstraße ist es jedenfalls nicht. Diese gesetzliche Regelung für den umwegeempfindlichen Radverkehr ist keine beliebige Verfügungsmasse für den motorisierten Verkehr! Diesem sei empfohlen: Nutzt während des Ausbaus der Richrather Straße die mit den gelben Umleitungsschildern gekennzeichneten Strecken über die Berliner Straße und Kirchhofstraße, bzw. Neu- und Hofstraße – oder das Fahrrad, mit dem ihr dann auch über die Hagelkreuzstraße fahren dürft.
 

Zunm Artikel der.     Rheinischen Post


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/rheinische-post-kurz-und-knapp

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    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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