Verkehrsrecht für Radfahrende Abstand 1,50 m

Verkehrsrecht 3

1,50 m Mindestabstand
Abstand min. 1,50 m © ADFC Hilden

Seit April 2020 gilt ein gesetzlich

festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen:

§ 5 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Kfz-Fahrer*innen müssen mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen an Schutzstreifen und an Radfahrstreifen. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Autofahrende ein so genanntes „faktisches Überholverbot“. Der Kraftfahrzeugverkehr hat somit keine „eingebaute Vorfahrt“!


https://hilden.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende-abstand-150-m

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus Hilden, dem Kreisverband, sowie den anderen Ortsgruppen

    Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Hilden und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.

    Unter neanderland.adfc.de/newsletter können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

    ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.
     

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  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 214.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC regionaler, nationaler und  internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

    Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad zur Verkehrspolitik, Recht und im Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Diese Vorteile genießen Sie als ADFC Mitglied

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden und macht unsere Städte attraktiver. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

     

    • kostenlose Touren mit unseren Tourguides
    • Vergünstigung bei der Codierung
    • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe 24/7
    • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
    • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung als Radfahrer und Fußgänger
    • Beratung zu rechtlichen Fragen
    • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern

     

    Der ADFC hat über 200.000 Mitglieder bundesweit und im Landesverband NRW über 50.000 Mitglieder

     

     

     

     

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  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann

     Willkommen beim ADFC im neanderland

    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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