Tempo 30 bald flächendeckend in Hilden?

Die Stadt Hilden beschließt die Maßnahme „Tempo 30 flächendeckend“ in der nächsten Phase des Mobilitätskonzeptes zur Diskussion zu stellen. Hiermit ist Tempo 30 in der Stadt zwar noch nicht beschlossen, aber ein wichtiger Schritt dorthin ist genommen

Nicht nur nachts Tempo 30
Tempo 30 in Hilden © Stephen Seiler

Hilden bekennt sich mittlerweile bis 2030 eine klimafreundliche Stadt zu werden und eine Veränderung in der Verkehrsmittelwahl anzustreben. Eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit in großen Teilen des Hauptverkehrsstraßennetzes von 50 auf 30 km/h könnte ein Schlüssel sein für eine Verlagerung vom Motorisierten Individualverkehr hin zum Umweltverbund (Öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad, Fußverkehr). Auch die Nutzung der Umgehungsstraßen und der Autobahn würde attraktiver werden und den Durchgangsverkehr reduzieren.

Kernvorschlag ist die flächenhafte Ausweisung von Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsstraßen in Hilden (mit Ausnahme der Walder Straße zwischen Stadtgrenze Solingen und Auffahrt Ostring).

Das Straßenverkehrsrecht in Deutschland ist nicht nur aus Sicht des ADFC veraltet, verhindert es doch die Einführung von Tempo 30, wenn keine begründete Gefahrenlage vorliegt. Rechtsgrundlage für die geplante Änderung der Stadt Hilden wird der Lärmschutz sein. Auf vielen Hauptverkehrsstraßen gilt bereits Tempo 30 von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahme am Ende der Beteiligungsphase der Bürger und Interessenverbände auch beschlossen wird. Es wäre der richtige Schritt.


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/tempo-30-bald-flaechendeckend-in-hilden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann

     Willkommen beim ADFC im neanderland

    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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