Sicherheit des Radverkehrs: Für Polizei NRW nur Randthema

Das Innenministerium hat im ersten Quartal 2024 einen neuen Leitfaden für die Polizei vorgestellt. Die sogenannte Fachstrategie Verkehr enthält gute Ansätze, viele Gefahren für Radfahrende im Straßenverkehr werden jedoch nicht ausreichend adressiert.

1,50 m Abstand
Abstand beim überholen © Ulf Dietze

Die Strategie zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Dabei orientiert sie sich an der „Vision Zero“, nach der künftig keine Menschen mehr im Verkehr getötet oder schwer verletzt werden sollen. Dafür will die Polizei die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer:innen stärker in den Blick nehmen und setzt dabei auf die Vernetzung mit „relevanten Akteuren“ und eine „aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“.

Fahrrad-Club ADFC NRW begrüßt Strategie-Ansatz, vermisst aber wesentliche Aspekte

Weitestgehend offen bleibt hierbei, wie die Vernetzung und die Öffentlichkeitsarbeit ausgestaltet wird. Wünschenswert wäre eine stärkere Zusammenarbeit der Polizei mit dem örtlichen ADFC sowie eine Öffentlichkeitsarbeit, die das Bewusstsein aller Menschen für die bestehenden Regeln im Straßenverkehr schärft. Hierzu gehören Kampagnen zur Gefahr von Dooring-Unfällen durch Autofahrende, die unachtsam Autotüren öffnen, und zur Gefahr durch zu geringe Abstände beim Überholen von Radfahrenden. 

Das Innenministerium beschreibt Junge Erwachsene und Senior:innen als Zielgruppe der Präventionsarbeit. Während die Polizei bei der jungen Zielgruppe auf eine allgemeine Sensibilisierung für die Gefahren des Straßenverkehrs setzt, fokussiert sich die Präventionsarbeit mit älteren Menschen auf die Nutzung von Pedelecs. Unklar bleibt, warum nicht auch diese Zielgruppe allgemein für die Gefahren und Regeln des Straßenverkehrs sensibilisiert wird.

Auch bei den Schwerpunkten der Verkehrsüberwachung sieht der ADFC NRW noch Verbesserungspotential. Viele der größten Gefahren für Radfahrende wie zu enges Überholen sind weiterhin keine Schwerpunkte der Polizeiarbeit. Allerdings verspricht die Strategie immerhin, das Rechtsabbiegen als Gefahrenquelle für Radfahrende stärker in den Fokus zu nehmen.

Der ADFC findet gut, dass die Polizei in Zukunft genauer untersuchen will, warum Unfälle passieren. Bisher wird oft gesagt, dass Unfälle durch „andere Fehler des Fahrers“ passieren, was zu allgemein bleibt. Diese Information ist aber wichtig, um genau zu verstehen, wo das Gefahrenpotential steckt, um Unfälle besser verhindern zu können.

© ADFC.NRW


https://hilden.adfc.de/neuigkeit/sicherheit-des-radverkehrs-fuer-polizei-nrw-nur-randthema

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann

     Willkommen beim ADFC im neanderland

    Der ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. ist Teil des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Landesverbandes NRW.

    Wir setzen uns für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Verkehrspolitik, Mobilität, Radwandern ein.

    Die Aktivitäten des ADFC im neanderland finden vor allem in den Ortsgruppen statt. Beim Stadtradeln 2021 konnte das 2000.ste Mitglied gewonnen werden.

    Hier stellen sich die Ortsgruppen vor:

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Umsichtig sein

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Bussen, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können die Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw oder Bus Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Zur eigenen Sicherheit

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedalen nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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